Auftrag und Satzung

Hochbegabte Kinder fördern - in Kita, Schule und Beratung

Auftrag der Karg-Stiftung ist die Förderung des hochbegabten Kindes. Dieses Vermächtnis hat das Stifterpaar Hans-Georg und Adelheid Karg in der Satzung der Karg-Stiftung 1989 niedergelegt.

Anliegen, Arbeitsweise und Aufgaben

ANLIEGEN: Wir wollen ein allseits gerechtes Bildungssystem, das auch hochbegabten Kindern und Jugendlichen auf der Grundlage ihrer intellektuellen Fähigkeiten die Entwicklung ihrer Persönlichkeit ermöglicht.

ANLIEGEN: Wir wollen ein allseits gerechtes Bildungssystem, das auch hochbegabten Kindern und Jugendlichen auf der Grundlage ihrer intellektuellen Fähigkeiten die Entwicklung ihrer Persönlichkeit ermöglicht.

ARBEITSWEISE: Nah am Menschen und dem Bildungsalltag suchen wir gute Ideen und begleiten professionell und praxisnah auf neuen Wegen in der Begabtenförderung.

ARBEITSWEISE: Nah am Menschen und dem Bildungsalltag suchen wir gute Ideen und begleiten professionell und praxisnah auf neuen Wegen in der Begabtenförderung.

AUFGABEN: Wir klären den Bedarf, knüpfen Netzwerke, bauen Expertise auf und entwickeln Konzepte; wir setzen Themen, beraten das Bildungssystem und qualifizieren Kita, Schule und Beratung in der Begabtenförderung.

AUFGABEN: Wir klären den Bedarf, knüpfen Netzwerke, bauen Expertise auf und entwickeln Konzepte; wir setzen Themen, beraten das Bildungssystem und qualifizieren Kita, Schule und Beratung in der Begabtenförderung.

Satzung

Gemäß ihrer Satzung bezweckt das Stiftungshandeln der Karg-Stiftung eine verbesserte Förderung von hochbegabten Kindern und Jugendlichen vor und während ihrer Schulausbildung. Der Auftrag der Stiftung umfasst somit die gesamte formelle Bildungsbiographie des hochbegabten Kindes und alle damit verbundenen Fragen rund um die Gestaltung der Begabtenförderung in Kita, Schule und Beratung.

Bei Interesse schicken wir Ihnen gerne eine Ausfertigung unserer Stiftungssatzung zu. Hierfür schreiben Sie bitte an INFO@KARG-STIFTUNG.DE.

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